Beratungs- und Interventionsstelle (BISS)
"Ohne Gewalt leben - Sie haben ein Recht darauf!"
Häusliche Gewalt betrifft Menschen jeder Altersstufe, Nationalität und Schichtzugehörigkeit. Sie geht nicht immer nur von (Ex-)PartnerInnen aus, sondern kann unter anderem auch Geschwister-Beziehungen oder Eltern-Kind-Beziehung betreffen. Die Beratungsstelle bietet:
- Kontaktaufnahme nach einem Polizeieinsatz
- Information zum Gewaltschutzgesetz
- Information über Ihre Rechte und Möglichkeiten
- Besprechung eine Sicherheitsplanung
- Information über weiterführende Beratung- und Hilfsangebote
- Begleitung und Unterstützung bei Gesprächen mit RechtsanwältInnen, ÄrztInnen, Ämtern, Behörden
Sie sind Opfer häuslicher Gewalt, wenn Sie
- geschlagen, geschubst, getreten, gewürgt, misshandelt werden
- zum Sex gezwungen werden
- beleidigt, erniedrigt, gedemütigt, beschimpft werden
- bedroht, belästigt, erpresst werden
- eingesperrt werden
- verfolgt oder am verlassen der Wohnung gehindert werden
- in Ihrem Handeln kontrolliert und überwacht werden
- von Freunden und Familie fern gehalten werden
- zum Schweigen gebracht werden
Das Gewaltschutzgesetz regelt die zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen der Opfer von häuslicher Gewalt.
Mögliche Hilfen durch das Gewaltschutzgesetz:
- Wegweisung des Täter aus der Wohnung durch die Polizei
- Täter darf bestimmte Orte, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, nicht aufsuchen
- Keine Kontaktaufnahme zu Ihnen von dem Täter
- Überlassung der gemeinsamen Wohnung
Die Beratung für die von häuslicher Gewalt Betroffenen ist kostenlos, vertraulich und zu nichts verpflichtend.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an unsere MitarbeiterInnen.
Sandra Roling
- 0 59 21 - 85 87 40
- s.roling@skf-nordhorn.de
Katharina Gertzen
- 05921/858770
- k.gertzen@skf-nordhorn.de
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Jeder braucht mal Hilfe – und manchmal erfordert es Mut, sie in Anspruch zu nehmen.